Der Druck auf den Spitalzusatzversicherungsmarkt steigt immer mehr: Behörden, Politik und Medien sehen Handlungsbedarf im Bereich der Spitalzusatzversicherung für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Zum Jahresende 2021 diskutieren Daniel Liedtke (CEO), Stefanie Ruckstuhl (Direktorin Hirslanden Klinik Linde Biel) und Claudio Bitzi (Leiter Group Controlling) aus ihrer jeweiligen fachlichen Perspektive, worum es bei der Leistungsdifferenzierung geht: Wo liegt eine mögliche «Absprungkante» zwischen der obligatorischen Krankengrundversicherung (OKP) und dem Zusatzversicherungsbereich (VVG)? Was sind die Herausforderungen aus Hirslanden-Konzernperspektive und wie können Mehrwerte aus dem VVG in den Kliniken für die Patientinnen und Patienten transparent umgesetzt und angeboten werden?
Daniel Liedtke skizziert den Unterschied zwischen OKP und VVG aus makroökonomischer Perspektive, also u.a. aus Sicht von Gesellschaft, Versicherten, Versicherern, Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft und Spital (Leistungserbringer) und berichtet über aktuelle Handhabung innerhalb der Hirslanden-Gruppe.
Claudio Bitzi weist darauf hin, wie wichtig das Segment der zusatzversicherten Patientinnen und Patienten für das finanzielle Überleben der Spitäler ist. Er schildert darüber hinaus die Chancen und den Nutzen, welche VVG-Produkte den Patientinnen und Patienten bieten, namentlich für zusätzliche Leistungen im Komfortbereich oder den Zugang zu innovativen Produkten (z.B. personalisierte Medizin) – u.a. an seinem eigenen vor Tagen erlebten chirurgischen Eingriff.
Stefanie Ruckstuhl beschreibt die Umsetzung der einzelnen VVG-Mehrwerte im Klinikalltag und erklärt dabei die Bedeutung der freien Arztwahl für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten. Sie geht namentlich auf Wahleingriffe ein, also auf nicht-notfallmässige oder sonst zeitkritische Behandlungen; Zusatzversicherte können von flexiblen und schnellen Zugängen zu medizinischen Leistungen, von überqualifizierten Fachkräften (also die etwa über Kompetenzen/Qualifikationen verfügen, die über das in der Krankenversicherung vorgeschriebene Mass der WZW-Kriterien* hinausgehen), ausserordentlicher Qualität und Innovation sowie von überdurchschnittlichem Komfort profitieren.
Abschliessend rundet Daniel Liedtke das Gespräch wie folgt ab: Echte, transparente Mehrwerte im VVG und eine nachvollziehbare Abgrenzung zur OKP sind für alle unsere Kliniken und Ärzte seit Jahren Pflicht. Denn nur so können Spitäler und Ärzte den unterschiedlich versicherten Menschen in der Schweiz gerecht, regulatorische Bedingungen seitens Behörden eingehalten, und ausserordentliche Qualität und Innovation seitens Versicherer finanziert werden. VVG-Produkte bieten somit ein «Sorglos-Paket», das umfassendes Kundenvertrauen in die klinisch-medizinische Versorgung leistet, und damit auch eine noch höherwertigere (überdurchschnittliche) Versorgung in Abgrenzung zur bereits hochwertigen Versorgung in der OKP.
Das Gespräch wurde am 30. November 2021 aufgezeichnet.
* Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG, SR 832.10) nennt in Artikel 32 die Begriffe der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit («WZW») als Voraussetzung für die Kostenübernahme der Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Diese sogenannten WZW-Kriterien sind einerseits für die Bestimmung und Überprüfung von Leistungen der Krankenversicherung (Art. 32 und 33 KVG), anderseits für den Einsatz der Mittel im Einzelfall (Art. 56 KVG) massgebend.